Pandemiebedingte Digitalisierung des Vereins auf einen Blick
Pandemiebedingte Digitalisierung des Vereins auf einen Blick Durch die gesellschaftsrechtliche Covid-19-VO wurde für Vereine die Möglichkeit geschaffen, bis 31.12.2021 Versammlungen abzuhalten, bei denen alle oder einzelne TeilnehmerInnen nicht physisch anwesend sind („virtuelle Versammlungen“) oder überhaupt schriftlich Beschlüsse zu fassen. Als Mindestvoraussetzung für eine virtuelle Versammlung muss...