DSGVO-Löschfristen: Haftungsdauer plus „Polster“ zulässig
Erste Erkenntnisse zur zulässigen Aufbewahrungsfrist durch die Datenschutzbehörde Die nunmehr veröffentlichte Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 27.08.2018 (DSB-D123.085/0003-DSB/2018) betreffend ein Löschungsersuchen im Zusammenhang mit Bewerbungsunterlagen, bringt erste Anhaltspunkte (und Klarstellungen) in Bezug auf die Aufbewahrungsfrist von Bewerberdaten, und auch Argumente für andere Anwendungsbereiche. Verfahrensgegenständlich war die Anfrage eines...