Neue Judikatur im Mietrecht: Unrichtige Anführung des Kündigungstermins
Der Oberste Gerichtshof hat sich in seiner Entscheidung zu 6Ob16/16a mit dem Thema der fristwidrigen Kündigung eines Mietvertrages auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die frühere Judikatur, dass eine Richtigstellung des Kündigungstermins nur bei offensichtlichen Versehen zulässig ist, seit der ZVN 2009 überholt...