E-Zustellung: das neue Jahr bringt auch neue Digitalisierungsschritte
Das E-Government-Gesetz kennt das sogenannte „Recht auf elektronischen Verkehr“ (§ 1a E-GovG): „Jedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden.“ Seit 1.1.2020 trifft...