Lassen sich BYOD-Regelungen auf LinkedIn & Co ausweiten?
Verfasserin: Mag.a Ulrike Zeller, 10/23 kanzlei@suppan.eu Die kurze Antwort: Auf die Nutzung von Arbeitnehmer:innen „gehörenden“ Social-Media-Accounts sind Regelungen für die Nutzung eigener Hardware von Dienstnehmer:innen nicht 1:1 umlegbar, allerdings ist der Grundgedanke, die Rahmenbedingungen für den Umgang damit, zur Absicherung des Unternehmens aber auch der Arbeitnehmer:innen vorab...