Pandemie-Aus – Was bedeutet das für Online-Versammlungen?
Die Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV), die seit 22.03.2020 in Kraft ist und durch welche die Abhaltung virtueller Versammlungen insbesondere für Kapitalgesellschaften und Vereine (§ 1 COVID-19-GesG) zulässig wurde, tritt nunmehr mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft. Ob es eine neuerliche Verlängerung geben wird, ist...