Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer
Einleitend sei zur Kündigungsthematik generell festgehalten, dass der Arbeitgeber jedes unbefristete Arbeitsverhältnis OHNE Vorliegen und sohin auch OHNE Angabe von Gründen unter Einhaltung von Fristen und Terminen einseitig durch Kündigung beenden kann, es sei denn, es handelt sich um besonders bestandgeschützte Arbeitsverhältnisse (bspw. zu Müttern,...