Arbeitnehmerinnendatenschutz – Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Einsichtsrechte in Mailaccounts durch die Arbeitgeberin
Verarbeitung von Gesundheitsdaten Die Datenschutzbehörde hat jüngst in einer Entscheidung (GZ: D124.0105/22) festgehalten, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die Dienstgeberin zum Zweck der Dienstplanung zulässig ist. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass ein rechtmäßiges Verarbeiten von Gesundheitsdaten durch eine Arbeitgeberin – abhängig...