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Geldwäsche, WiEReG-Register, politisch exponierte Person (PEP), Compliance-Package, KYC-Pflichten? Was Sie aktuell unbedingt über Geldwäsche wissen sollten.

Sie haben eine GmbH, OG, KG etc. und sind verpflichtet, regelmäßig an bestimmte Geschäftspartner (insbesondere Kredit- und Finanzinstitute) Dokumente zur Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer zu übermitteln. Neben den personellen Aufwand und den Kosten nimmt dies auch Ihre kostbare Zeit in Anspruch.

Seit 10.11.2020 wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) zu einer zentralen Plattform zur Speicherung, der für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumenten, ausgebaut.

Nunmehr besteht die Möglichkeit im Rahmen eines sog. Compliance-Package einen standardisierten Dokumentensatz (z.B Gesellschaftsvertrag) an das Register zu übermitteln und bekanntzugeben, welche Geschäftspartner darin Einsicht nehmen können. Insbesondere Banken können dieses Compliance-Package zur routinemäßigen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer heranziehen und können durch diese Beschleunigung rascher Darlehen gewährt werden. Das Compliance-Package gilt für ein Jahr und kann mit der nächstjährigen Meldung einfach verlängert werden

Fehler oder Versäumnisse können teuer werden, beugen Sie vor und überprüfen Sie Ihre Unternehmensdaten mit uns!

Gerne stehen wir Ihnen als Parteienvertreter für die Meldung und etwaige Übermittlung des Compliance-Package an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung.

SSZ-Adm1n-2019