Supppan-Spiegl-Zeller-AGB´s

Gewährleistung neu 2022

Gewährleistung neu 2022 – Anpassungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie in unserem letzten Newsletter bereits angesprochen, treten am 01.01.2022 die Bestimmungen des neuen Gewährleistungsrichtlinien – Umsetzungsgesetz in Kraft. Wie bereits dargestellt, gehen damit etwa Neuerungen hinsichtlich des Gewährleistungsrechts bei Verbraucherverträgen sowie Verträgen betreffend die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen einher. Betroffen sind von diesen Neuerungen unter Umständen Klauseln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter Umständen an diese Gesetzesnovelle anzupassen sind. Wesentliche Änderungen betreffen etwa die Vermutungsfrist, die von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wurde, sowie die anschließende Verjährungsfrist, die dergestalt angepasst wurde, dass diese mit Ablauf der Gewährleistungsfrist (zwei bzw. drei Jahre) zu laufen beginnt und drei Monate beträgt.

Um die AGBs rechtskonform und an diese neue Rechtslage entsprechend angepasst den Kunden zur Verfügung stellen zu können, sind daher unter Umständen einzelne Klauseln zu adaptieren.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und/oder im Rahmen einer allfälligen Anpassung zur Verfügung.

SSZ-Adm1n-2019