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Mag. Werner Suppan in den Verfassungsgerichtshof berufen
In seiner Sitzung vom 20./21.12.2016 hat der Bundesrat den Gründungsgesellschafter unserer Kanzlei, Herrn Mag. Werner Suppan als Nachfolger von Frau Dr. Imgard Griss zu einem von sechs Ersatzmitgliedern des Verfassungsgerichtshofes bestellt. Wir gratulieren unserem „Senior“ zu dieser neuen Herausforderung und sehen uns in unserer Arbeit bestätigt, konsequent die Kompetenzen unserer Kanzlei in maßgeblichen juristischen Themen auszubauen.