
„Versammlungen“ in virtueller Form
Prompt wurde auf die durch das erforderliche „social distancing“ eingetretenen Einschränkungen bei der Durchführung von Versammlungen im Gesellschafts- und Vereinsrecht reagiert:
- Bereits mit dem 2. Covid 19-Gesetz wurde die Durchführung „virtueller Versammlungen“ ermöglicht.
- Mit der Verordnung der Justizministerin wurden jetzt rückwirkend per 22. März die Details geregelt.
Im Vereinsrecht eröffnet dies für den Zeitraum bis 31.12.2020 die Möglichkeit, dass Mitgliederversammlungen, auch wenn dies in den Statuten nicht vorgesehen ist, ohne physische Anwesenheit durchgeführt werden können, wenn,
- eine Teilnahmemöglichkeit von jedem Ort aus mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit besteht,
- es dabei jedem Teilnehmer möglich ist, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen, sofern
- die volle Teilnahmemöglichkeit (Bild und Ton) zumindest für die Hälfte der Teilnehmer gegeben ist und die übrigen akustisch mit der Versammlung verbunden sind.
Die Entscheidung über eine virtuelle Versammlung und den Einsatz der jeweiligen Verbindungstechnologie kommt dem einberufenden Organ zu. In der Einberufung sind die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme anzugeben.
Für Generalversammlungen/Mitgliederversammlungen kann die Wortmeldungsmöglichkeit für Teilnehmer auch in anderer Form als in der direkten optischen und akustischen Verbindung organisiert werden (zB via Chat).
Falls eine virtuelle Durchführung nicht möglich oder zweckmäßig ist, kann auch eine schriftliche Abstimmung durch das einberufende Organ organisiert werden, wobei den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden muss, dazu bis 72 Stunden vor der Abstimmung schriftlich Stellung zu nehmen und schriftliche Fragen zu stellen und der Abstimmungstag der jeweilige Postaufgabetag wäre.
Ein großer Schritt in eine neue digitale Welt, der es zumindest im Jahr 2020 ermöglicht, aufwändige und kostenintensive Großveranstaltungen auch „zwischendurch“ in sehr effizienter, schlanker und kostengünstiger Form durchzuführen.
Vielleicht lässt sich davon einiges auch in die „Nach-Corona-Zeit“ mitnehmen!