VfGH hebt BVwG-Erkenntnis über 3. Piste am Flughafen Schwechat auf

Am Donnerstag, 29.06.2017, wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Beschwerde der Flughafen Wien AG und des Landes Niederösterreich gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar 2017, mit dem der Errichtung und dem Betrieb einer 3. Piste auf dem Flughafen Wien und der damit zusammenhängenden Verlegung der Landesstraße B 10 die Genehmigung versagt wurde, öffentlich verkündet.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde vom Verfassungsgerichtshof wegen der Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz aufgehoben.

Unser Kanzleipartner, Mag. Werner Suppan, hat als seit Jänner 2017 bestelltes Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs bei diesem Erkenntnis mitgewirkt. Die gesamte Begründung der Entscheidung können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.vfgh.gv.at/medien/Flughafen_3._Piste.de.php

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