Suppan-Spiegl-Zeller-Plaudern ohne Pannen – Thema: Podcast

Plaudern ohne Pannen – Thema: Podcast

Plaudern ohne Pannen – Thema: Podcast

Immer beliebter wird nicht nur das Hören, sondern auch das Selbst-Aufnehmen von Podcasts. In unserem Beitrag möchten wir einige rechtliche Aspekte aufzeigen, die beim „Podcasting“ jedenfalls beachtet werden sollten.

Angenommen PodcasterIn Hanna Musterfrau möchte über ihre und Outfits anderer Personen erzählen und zur jeweiligen Marke, Qualität etc. ihre Meinung abgeben oder auch ihre selbst genähten Sachen bewerben. Um möglichst viel Aufmerksamkeit zu bekommen, möchte Sie das allgemein bekannte H&M-Logo, das gleichzeitig ihren Initialen entspricht oder ein Foto eines speziellen Outfits, das sie über die Google-Suche gefunden hat, als Titelbild verwenden und ihren Podcast „H und M“ nennen.

 

1. Titel(bild) – Marken-, Urheber-. und Wettbewerbsrecht

Bereits bei der Auswahl von Titel und Titelbild eines Podcast gilt es die Grenzen des Marken- und Urheberrechts einzuhalten. Wenn Hanna Musterfrau diesen Podcast zur Unterhaltung und Bewerbung ihres Instagram-Accounts verwenden will, ist zu berücksichtigen, dass die Marke „H&M“ für den Bereich Werbung geschützt ist. Dies ergibt sich aus dem Markenschutzregister. Damit kann der Modekonzern anderen untersagen, sein Zeichen oder ein sehr ähnliches in diesem Bereich zu verwenden.

Auch wettbewerbsrechtlich könnte die Verwendung einer (bekannten) Marke zum Problem werden, wenn Hanna unter dem Titel „H und M“ ihre selbst genähten Kleider bewirbt. Das könnte den HörerInnen glaubhaft machen, dass ein Zusammenhang zwischen der Modemarke H&M und den Kleidern von Hanna Musterfrau besteht, wodurch sie unter Umständen einen unberechtigten Nutzen genießt.

Im Falle des über die Google-Suche gefundenen Fotos wird vielleicht kein Markenrecht verletzt, doch ist nahezu jedes Foto urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht muss für sein Bestehen nicht einmal registriert werden, sondern gilt bereits ab Werkschaffung (in der Regel Fotograf als Urheber eines Fotos).

Im Idealfall nimmt sie also ein von ihr selbst fotografiertes Outfit als Titelbild für ihren Podcast und betitelt ihn individuell und vor allem „neu“, beispielsweise „Must(erfrau)Haves“.

 

2. Hintergrundmusik – Urheberrecht und Lizenzen

Auch die Untermalung eines Podcast mit Musik ist nicht ohne Tücken. Ist es denn überhaupt erlaubt, im Hintergrund den Radio laufen zu lassen, einen Spotify-Song oder selbst ein paar Akkorde auf der Gitarre zu spielen und diese Aufnahme zu veröffentlichen?

Grundsätzlich sind auch musikalische Werkstücke urheberrechtlich geschützt. In der Regel ist daher für fremde Musikstücke bzw. deren „legale“ Verbreitung eine entsprechende Lizenz erforderlich. Im Falle des Radios, hat wohl der Radiosender eine Lizenz zur Verbreitung bzw. Hanna durch Kauf ihres Spotify-Abos das Recht, die dort vorhandenen Lieder selbst zu hören, jedoch wird sie im Normalfall dadurch nicht berechtigt, diese Musiktitel auch selbst (weiter) zu verbreiten. Sie muss daher selbst eine Sende-Lizenz erwerben. Natürlich gibt es aber auch sogenannte „freie Werke“, die für solche Zwecke verwendet werden können. Es gibt diverse Anlaufstellen für freie Songs (wohl weniger die neusten Chartstürmer) im Internet. Wie allerdings immer im Internet, sollte nicht jeder Website blind vertraut werden. Bitte beachten Sie auch hier immer das Kleingedruckte.

Im Idealfall, wenn sie nicht auf Hintergrundmusik verzichten will, wählt sie die Variante mit eigenen Akkorden auf der Gitarre oder „freie“ Musik. Das Einspielen von „Covers“ für die Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist ohne gesonderte Lizenz ebenfalls nicht zulässig.

 

3. Inhalte – Meinungsäußerungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte

Ja, in Österreich gilt die Meinungsäußerungsfreiheit, doch nicht unbeschränkt. Die Grenzen sind dort, wo unwahre Behauptungen aufgestellt und andere Personen (auch Unternehmen) in ein „schlechtes Licht gerückt“ oder beschimpft werden. Sachlich substantiierte Kritik oder Vergleiche sind natürlich erlaubt. Eine pauschale Antwort, was eine noch zulässige Bewertung darstellt und was nicht, gibt es aber nicht. Es ist dies in den meisten Fällen – bis auf eindeutige Schimpfworte – einzelfallabhängig zu beurteilen.

Ein unberechtigtes „Schlechtreden“ kann auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen provozieren.

Wie Sie sehen ist das Erstellen eines Podcast mit einigen rechtlichen Aspekten verknüpft, über die wir hier nur einen Überblick geben können. Nachdem Sachverhalte in den genannten Bereichen immer stark situationsabhängig zu beurteilen sind, stehen wir Ihnen für konkrete Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

SSZ-Adm1n-2019