Insolvenzentgelt-Sicherungsfonds zahlt auch Arbeitnehmeransprüche bei freiwilliger Vereinsauflösung.
Mit einer aktuellen Entscheidung (8 ObS13/19 y) hat der Oberste Gerichtshof nunmehr eine problematische Rechtslücke für Arbeitnehmer von wegen Vermögenslosigkeit aufgelösten Vereinen geschlossen. Nachdem im Falle der freiwilligen Auflösung des Vereins ohne Vermögen formell keine behördlich oder gerichtlich festgestellte Vermögenslosigkeit vorliegt, daher auch keine Abwicklung erforderlich...